Transformation Landwirtschaft

Unzulängliche Vorgaben beim Kirchenland – Kritik an der Kirche wächst

Kirche hat Land, und dass nicht gerade wenig. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind es über 41.000 Hektar Agrarfläche. Diese landwirtschaftlich genutzten Flächen, die in den meisten Fällen den Kirchengemeinden gehören, werden in der Regel an örtliche Landwirt*innen verpachtet. Die Entscheidung darüber fällt die jeweilige Kirchengemeinde, und das ist auch gut so. Es ist allerdings nicht erst seit heute bekannt, dass die Landwirtschaft vor riesigen Herausforderungen steht. Das Bekenntnis zur Agenda 2030 und das eigene Klimaschutzgesetz der Nordkirche sollten Gründe genug sein, sich Gedanken darüber zu machen, wie auf den kirchlichen Ländereien Landwirtschaft betrieben werden soll. Gilt es doch, die Bewahrung der Schöpfung im Blick zu behalten. Die Forderungen nach einheitlichen Bewirtschaftungskriterien von der Nordkirche hinsichtlich Klima-, Boden- und Artenschutz sind deshalb nur verständlich, denn diese Diskussion kann nicht in jeder einzelnen Kirchengemeinde, nicht in jedem Kirchenkreis geführt werden.

Die Nordkirche hat seit 2015 ein eigenes Klimaschutzgesetz, in dem sie sich vornimmt, bis zum Jahr 2050 CO2 neutral zu werden. Die Beschaffungsverwaltungsvorschrift über die Beschaffung von Gegenständen und Leistungen regelt die Beschaffung nach §8 Absatz 3 des Klimaschutzgesetzes. Für die Beschaffung von Lebensmitteln gibt es 20 nachhaltige Kriterien, die sich aus "Umweltkriterien Produkt", "Umweltkriterien Lieferant" und generellen Sozialkriterien zusammensetzen. Bei der Verpachtung von Kirchenland gibt es hingegen kein einziges Kriterium im Sinne des Klimaschutzgesetzes. So fordert die Kirche bei den verwendeten Lebensmitteln selbst etwas ein, was sie auf der anderen Seite, nämlich bei der Produktion von Lebensmitteln, selbst nicht vorgibt. Auf diese Kritik braucht es Antworten!.  

Einheitliche und bekennende Vorgaben seitens der Landeskirche wären durchaus wünschenswert.. Zurzeit herrscht der Eindruck vor, die Landeskirche würde die Verantwortung in jede einzelne Kirchengemeinde abschieben. Mit der "Farm to Fork"- und der Biodiversitätsstrategie hängt die Nordkirche übrigens weit hinter den Zielen der EU. Die Kirchen können Teil dieser sozial-ökologischen Transformation sein und die Landwirtschaft dabei unterstützen.

Die Landeskirchen scheinen allerdings diese aufkommenden Diskussionen zu scheuen, die sie dann mit manchen Landwirt*innen führen müssen. Die höheren Pachtzahlungen, die gewöhnlich von konventionellen Betrieben geleistet werden können, sind natürlich auch nicht unwillkommen.

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